32-Meter bebaute Grenze


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Abgeschickt von Henriette am 11 Maerz, 2008 um 17:24:46:

Hallo,
Wir haben folgendes Problem als Eigentümer eines Grundstückes, für das ein Bebauungsplan gilt. Für drei nachbarschaftliche Grundstücke gilt kein Bebauunsplan. Uns ist vorgeschrieben, zu diesen drei Grundstücken einen min. Grenzabstand von 5 Metern zu halten (Baufenster). Diese Nachbarn können aber doch jederzeit die Grenze (meine Süd- und Westseite) bebauen, und zwar wenn es dumm kommt, mit 32 Metern. Haben wir (in Bayern) eine Möglichkeit, dem zu entgehen?



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