Außerkraftsetzen der Verträge und Baupläne durch angebliche mündliche Vereinbarung


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Abgeschickt von bylevy am 11 Maerz, 2008 um 21:31:56

Verehrte Damen und Herren,
hoffe durch die Schilderung des Falles und imzuge der Diskussion an notwendige Antworten ranzukommen.
Der Architekt, mit dem die Bauherren aufgrund seiner unzureichenden und gewissenlosen "Leistung" die Zusammenarbeit beendet haben, hat sich mit dem Bauunternehmer, der seine Tätigkeit entgegen dem Leistungsverzeichnis und dem mit den Bauherren abgeschlossenem Vertrag ausgeführt hat, verbündet.
Jetzt treten die Beiden für den jeweils Anderen als Zeugen auf und behaupten, dass die Ausführungen so mit dem Bauherren mündlich abgesprochen worden seien. Der Bauherr hat die "durch mündlichen Vereinbarungen" zunichte gemachten Schriftstücke und seine Familienangehörige, die aber "wegen Befangenheit" nicht als Zeugen auftreten dürfen.
KANN VIELLEICHT JEMAND DA DRAUßEN DIE VERZWEIFLUNG LINDERN ?
Hochachtungsvoll,
m.k.l.



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