Abgeschickt von Bauassessor am 11 Maerz, 2008 um 23:56:27:
Antwort auf: Re: aufheben eines bebauungsplanes von Erich Bauer am 11 Maerz, 2008 um 20:56:29:
Die Gemeinde hat eine Planungspflicht, sobald ein so genanntes Planungserfordernis besteht. Sofern Sie dieses Erfordernis der Politik / Verwaltung klarmachen können, ist die Gemeinde also zu einer Planung verpflichtet.
Das heißt aber nicht, dass Sie auch in Ihrem Sinne plant...
: : Kann eine Gemeinde einen seit über 40 Jahren geltenden Bebauungsplan ersatzlos aufheben?
: : Wenn ja, wo ist das geregelt?
: Ja, § 1 Abs.8 Baugesetzbuch
: : Kann die untere Bauaufsicht oder eine andere Behörde in diesem Falle von der Gemeinde die Aufstellung eines neuen B-Planes fordern?
: Wie jedermann kann die Behörde im Rahmen des Aufhebungsverfahrens anregen, den Bebauungsplan nicht aufzuheben oder ihn zu ändern statt in aufzuheben.