Re: Nachbarschaftsrecht Schleswig-Holstein


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Abgeschickt von Renate Kleffel, 24944 Flensburg am 12 Maerz, 2008 um 10:11:12:

Antwort auf: Re: Nachbarschaftsrecht Schleswig-Holstein von Dirk Baumeister am 13 Februar, 2008 um 22:21:55:

Als Bewohnerin meines eigenen Reihenhauses habe ich Streß mit meiner Nachberin, ebenfalls Eigentümerin ihres Reihenhauses. Es geht um die von mir vor ca. 30 Jahre gepflanzte Hecke, die als Sciht- und Windschutz zur Nachbarin grenzt. Das Grundstück zur Nachbarin liegt ca. 20 cm tiefer als meins. Nun möchte sie, dass ich meine Hecke , die jetzt ca. 160 cm hoch ist, weit auf mindesten 1.40 kürze. Sie behauptet, dass meine Hecke ihr die Sonne wegnimmt. Ich würde aber bei Heckenkürzung im Blickfeld der Nachbarn stehen. Zu welcher Höhe bin ich verpflichtet, meine Hecke jetzt zu kürzen. Und von welcher Seite wird gemessen? Danke für Ihre Antwort, Renate Kleffel





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