Re: Grosstagespflege und baurechtliche Vorgaben


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Abgeschickt von Nadie am 12 Maerz, 2008 um 10:19:24:

Antwort auf: Grosstagespflege und baurechtliche Vorgaben von tagespflege am 11 Maerz, 2008 um 12:04:51:

Leider kann ich mit dem Landesrecht B-W auch nicht aushelfen.
Es ist aber eine gute Idee, sich schon einmal intensiv danach zu erkundigen, habe in NRW schon mehrere Gründer damit abstürzen sehen.
Neben den baurechtlichen Anforderungen gibt es oft auch noch Anforderungen der verschiedenen Förderstellen, die darüber hinaus gehen: Baurechtlich muss es i.d.R. nur "sicher" sein, gefördert wird nur was pädagogisch gut ist.

Vielleicht lassen Sie sich nach Terminvereinbarung dazu einmal bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde beraten. Terminvereinbarung, damit sich der Sachbearbeiter auf ihr (angekündigtes) Thema auch vorbereiten kann. Ist auch dort nicht unbedingt Tagesgeschäft, da diese Konzepte erst seit einigen Jahren stärker auf den Markt drängen.
Ansonsten ist das wohl auch eine Frage für die individuelle Beratung durch einen Architekten (vermutlich müssen Sie, wenn Ihr Gebäude nicht schon entsprechend genehmigt wurde, ohnehin einen Bauantrag für die Änderung/Nutzungsänderung stellen.)
Bemerkenswert, dass in den Broschüren zum Thema kein Wort zum Baurecht steht...

In NRW sind Kitas nicht gesondert geregelt, sondern werden über die allgemeinen Anforderungen bzw. als sog. Sonderbauten erfasst.

: Ich bin auf der Suche nach den Gesetzen/Vorschriften, die die baurechtlichen Anforderungen fuer Grosstagespflegestellen in Baden-Wuertemberg regeln.

: Gefunden habe ich nur die bayrische Version und da auch nur eine Beschreibung der Anforderungen und keinen Link auf die konkreten Vorschriften (Absatz "Anforderungen an die Räumlichkeiten im Rahmen der Großtagespflege"):
: http://www.blja.bayern.de/aktuelles/Gro%C3%9Ftagespflege%20-%20fachliche%20Eckpunkte.pdf

: Eventuell finde ich auch deshalb keine konkreten Vorgaben, da einfach dieselben baurechtlichen Anforderungen wie an eine Kita gestellt werden und ich die entsprechenede Verordnung nicht finde.

: Danke fuer die Hilfe





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