Vorverlegung = Erschließung?


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Abgeschickt von Stelzer am 12 Maerz, 2008 um 13:17:46

Hallo,

der Verkäufer unseres Grundstücks hat uns am Anfang unseres Kontaktes mitgeteilt, dass für die Grundstücke im betreffenden Baugebiet eine Vorverlegung der Regen- und Schmutzwasserleitungen vorgenommen wurde. Zum Zeitpunkt der Umsetzung waren für die Grundstücke Bebauung mit Reihenhäusern vorgesehen. Jetzt wurden einige der betreffenden Grundstücke für die Bebauung mit einzelstehenden Häusern neu aufgeteilt. So auch für unser Grundstück. Daraus folgt, dass die Vorverlegung nicht für jedes Grundstück richtig positioniert bzw. nicht erstellt ist. Die daraus resultierenden Mehrkosten für die Anbindung der Hausanschlussleitung an die öffentliche Leitung muss laut Aussage des Verkäufers unseres Grundstückes der Käufer tragen. Ist diese Aussage korrekt? Die Grundstückspreise für alle sind ja gleich. Gilt dann nicht gleiches Recht für alle?

Für eine Antwort bin ich dankbar.

Viele Grüße
Carsten Stelzer



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