Abstandsregel & Privatweg


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Abgeschickt von Sandra am 12 Maerz, 2008 um 13:54:00

Hallo zusammen,

wenn man ein Grundstueck besitzt auf dessen Nord-Seite ein Privatweg verläuft, der einem selbst und dem Nachbarn gehört (50:50), muß man dann beim Hausbau auch zu diesem Privatweg 3m Abstand halten.

und eine zweite Frage noch, gilt dieser Privatweg als erschließende Strasse?

Vielen dank schon mal

Grüße
Sandra



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