Abgeschickt von Sandra am 12 Maerz, 2008 um 13:54:00
Hallo zusammen,
wenn man ein Grundstueck besitzt auf dessen Nord-Seite ein Privatweg verläuft, der einem selbst und dem Nachbarn gehört (50:50), muß man dann beim Hausbau auch zu diesem Privatweg 3m Abstand halten.
und eine zweite Frage noch, gilt dieser Privatweg als erschließende Strasse?
Vielen dank schon mal
Grüße
Sandra