Re: droht die Abrißbirne nach Hauskauf ?!?


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Abgeschickt von Dr. jur. von Campe am 12 Maerz, 2008 um 18:48:11

Antwort auf: droht die Abrißbirne nach Hauskauf ?!? von envuldio am 12 Maerz, 2008 um 08:53:16:

: Guten Tag zusammen!
: Ich möchte hier meine Problematik schildern:
: In einem Randgebiet meiner Stadt, in schöner ruhiger Lage ist ein Grundstück, welches ich kaufen möchte.
: In diesem Gebiet (größtenteils Gärten) wurden in den 50er Jahren im Rahmen der Wohnungsnot einige teils genehmigte, teils nicht genehmigte Bebauungen durchgeführt.
: Auf dem Grußstück, das mich interessiert steht ein massives zweigeschossiges Haus, mit 35 m2 Grundfläche, sehr gepflegt, in dem die Ureigentümer seit den 50er Jahren wohnen.
: Bei Eigentumswechsel würde das Wohnrecht verfallen, das stört mich nicht, weil ich das Haus als Wochenendgrundstück nutzen möchte.

: Nun sagt das Bauamt, das aufgrund der zum Teil illegalen Bebauung (es wurde damals keine Baugenehmigung für die volle Größe des Hauses erteilt), könne es sein, das nach dem Kauf der Abriß droht...
: MAn will mir hierzu aber auch keine konkrete Auskunft geben - die Stadt ist schon seit einiger Zeit "scharf" auf das ganze Gebiet, die Eigentümer wehren sich aber gegen einen Verkauf an die Stadt und somit eine Erschließung als Baugebiet.

: Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, das zu einem Abriß (oder einem Rückbau in "genehmigte" Größe) das Recht besteht, da das Gebäude ja bereits seit den 50ern in genau diesem Zustand ist und es einen Bestandsschutz geben müsste...

: Trotzdem habe ich meine Sorge bei einem Kauf.

: Vielleicht kann mir hierzu jemand einen Rat geben.

: DANKE+Gruß
: Endrik


Die zuständige Bauaufsicht "ziert" sich offenbar Ihnen eine genaue Auskunft zu erteilen, weil das mit dem Abriß auch gar nicht so einfach geht.

Da wären mehrere Fragen :

1. Wenn wirklich eine Nutzung des Hauses nicht mehr erfolgen darf, muß dann abgebrochen werden
oder reicht ein Mittel aus, welches nicht so
dramatisch ist ?

2. Kann die fehlende Baugenehmigung ersetzt werden ? Das ist dann der Fall, wenn es "damals"
möglich gewesen wäre, eine Baugenehmigung zu
erhalten.

3. Ist es möglich, daß Haus so zu verkleinern, daß es den Vorschriften entspricht.

4. Sie haben ja keine "Umnutzung" vorgenommen. Das will ich Ihnen an einem Beispiel zu erklären versuchen. Sie haben als Beispiel ein Wohnhaus
"anu-dukt" mal erstellen dürfen. Irgendwann nehmen Sie die Wände raus und machen aus dem Haus ein Lagerhaus für Sprengstoff. Dann haben Sie verloren !





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