Re: illegaler Holzschuppen


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Abgeschickt von Dr. jur. von Campe am 12 Maerz, 2008 um 19:07:34

Antwort auf: Re: illegaler Holzschuppen von Nieda am 10 Maerz, 2008 um 11:06:16:

: Auf eine Genehmigung hinarbeiten - wenn es auffaellt. Die meisten Katatsterbehörden zumindest in NRW geben ihre Erkenntnisse aus den Einmessungen nicht an die unteren Bauaufsichtsbehörden weiter.
: D.h. die Vermesser interessieren sich nur für die Frage, ob da etwas steht und welche Maße das hat. Sie prüfen nicht, ob das genehmigungsbedürftig und/oder genehmigungsfähig ist, da diese Prüfung - gerade im Zuge diverser Freistellungsexperimente - ziemlich schwierig sein kann.
: Ggf. auch mal in den Freistellungsregelungen (§ 65 BauO) nachlesen, ob er nicht sogar genehmigungsfrei ist bzw. durch kleine Änderungen wieder genehmigungsfrei werden kann.


Siehe in der Landesbauordnung NRW in welcher
m/3 Zahl Gebäude / Schuppen genehmigungsfrei
sind !
Möglicher Weise ist Ihr Schuppen gar kein
SChuppen, sondern eine notwendige Garage
und Genehigungsfrei.

Um den Fall bewerten zu können, fehlt etwas
mehr Info !

Gehen Sie mal ins Bürgerforum des Kreises
Stormarn (über google.de) und stellen Sie
Ihre Frage dort nochmals. Dort sitzen
reine Fachleute.




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