Garage Grenzbebauung Verschattung der Nachbarfenster


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Abgeschickt von Holgi am 13 Maerz, 2008 um 18:46:00

Hallo liebe Baufachleute,
möchte gerne eine Frage zum Thema Grenzbebauung mit Garage stelle. Betrift Land Niedersachsen.
Darf eine Garage auf der Grenze gebaut werden ,wenn durch Altbestand der Grenzabstand des Nachbarhauses nur 2,40m beträgt( Wand zu Grenze ).Abstand Dach zu Grenze nur 1.80m. Vom Nachbarhaus betrift das die Südseite mit Wohnraumfenster und kleiner Terrasse.
Grundstück wo Garage aufgestellt wird war Gartenland und ist neu bebaut worden. Muss ein Einverständnis vom Nachbarn eingeholt werden?
Ist eine Verschattung durch Garage zulässig?
Ausreichend für eine lebhafte Forumsdiskussion?
Danke!
Holgi




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