Abgeschickt von Tina am 14 Maerz, 2008 um 21:47:04:
Hallo, mich interessiert die Rechtslage bei einem Sichtschutz, der auf einem Balkon angebracht ist. Im speziellen, wenn es sich um ein Holzspalier handelt, an dem Rankpflanzen hochranken, ca. 200 x 200 cm groß. Darf dies von der WEG/Hausverwaltung verboten werden?