Frage zu Abstandsflächen/vortretende Bauteile


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Abgeschickt von Student am 15 Maerz, 2008 um 16:12:21:

Hallo, ich hätte eine Frage zur BayBO Art. 6 (8): Bei der Bemessung der AF bleiben außer betracht 1. vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände, 2. Vorbauten wie Balkone und eingeschossige Erker, wenn sie a, insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand, höchstens jedoch 5m, in Anspruch nehmen, b, nicht mehr als 1,50m vor diese Außenwand vortreten und c, mindestens 2m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben.
Frage: Gilt a, bis c, dann auch für Gesimse und Dachüberstände?
Es würde doch bedeuten, dass wenn ich mit der Außenwand eines Gebäudes (traufständig) den Mindestgrenzabstand einhalten wollte, dieser Abstand von der Dachrinne gemessen werden müsste und nicht von der Außenwand. Ich kann doch baulich die Breite des Dachüberstandes, egal ob 30 cm oder 150 cm nicht auf max. 5 Meter begrenzen, wenn dieser doch über die ganze Länge des Hauses geht.
Ich bin für jede Hilfe dankbar!!!



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