Nachträglicher Höhenunterschied eines angrenzendes Weges


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Abgeschickt von Andreas Genth am 15 Juli, 2004 um 12:28:24

Direkt an unser Grundstück grenzt auf zwei Seiten ein Weg an, der sich im Gemeineigentum aller Grundstückseigentümer unseres Wohngebietes befindet. Laut Baugesuch und den unserem Vertrag zugrundeliegenden Plänen liegt das Niveau dieses Weges 55 cm über dem Niveau unseres Grundstückes.
Das Niveau des Weges soll nun, trotz gegenteiliger Angaben in Baugesuch und in den Plänen, aufgrund der Notwendigkeit des Höhenausgleiches zu einem ebenfalls auf der anderen Seite angrenzenden Nachbargrundstück, auf 75 cm bis zu 130 cm über unserem Niveau angehoben werden.
Dazu folgende Fragen:
1. Ist das überhaupt zulässig?
2. Was ist, wenn sich die in den Plänen angegebenen Höhen als unrichtig herausstellen?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es dagegen vorzugehen?
4. Muss ich mich dieser Änderung evtl. geschlagen geben? Wenn ja, habe ich irgendwelche Möglichkeiten des "Ausgleiches"?
5. Wer ist für den Höhenausgleich zuständig und muss ich eine Überbauung (schräg abwärts laufender Betonsockel für den Weg) meines Grundstückes dulden?
6. An wen kann ich mich um Unterstützung wenden? Macht das Einschalten eines Anwaltes aus Kostensicht Sinn?
Für eine rechtlich fundierte Antwort wäre ich dankbar.

MfG,
Andreas Genth


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