Re: Abstandsflächen Befreiung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Maerz, 2008 um 16:13:26

Antwort auf: Abstandsflächen Befreiung von Conny am 14 Maerz, 2008 um 10:25:25:

: Hallo,
: wir wollen ein Haus auf unser Grundstück bauen, was leider um 0,40 cm breiter ist als erlaubt. D. h. wir können damit nicht die 3 m Abstandsflächen auf einer Grundstücksseite einhalten sondennur 2,60 m. Kann man hierfür eine Befreiung beim Bauamt beantragen?

... kann man schon. Aber warum sollte die Behörde dem Ansinnen nachgeben? Es besteht sicher keine städtebauliche Begründung ein Haus auf ein "zu kleines" Grundstück zu stellen bzw. eine Bebauung zu wählen, die nicht auf das Grundstück passt. Erfolg also eher sehr unwahrscheinlich.




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