Re: bauantrag


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Maerz, 2008 um 19:42:37

Antwort auf: bauantrag von iris weber am 16 Maerz, 2008 um 16:01:39:

: Hallo,
: im Sommer 07 wurde ein Bauantrag gestellt um innerhalb eines Hauses aus 2 WE eine zu machen.Dazu waren große Eingriffe in die Statik notwendig.Alle Antragsunterlagen wurden ordnungsgemäß eingereicht und schon bald mit ersten Arbeiten begonnen.
: Mehrfaches Nachfragen beim Bauamt hinsichtlich Genehmigung waren erfolglos. Nach 3 Monaten wurde davon ausgegangen das nun eine automatische Genehmigung stattgefunden hatte und der wurde Bau beendet.
: Jetzt ist alles zurückgekommen mit der Begründung,dass die geänderte Statik nie eingereicht wurde. Der Statiker sagt er habe im Dez. noch mal telefoniert und angemeldet demnächst alles abzugeben, es bis heute aber nicht getan !!
: Der Bauherr möchte natürlich einen genehmigten Bauantrag für das Haus in dem er schon wohnt.Wie soll man sich verhalten? Nochmal alles einreichen oder die Verantwortung dem Statiker übergeben?

Grundsätzlich darf mit Bauarbeiten erst begonnen werden, wenn eine Baugenehmigung vorliegt. Da das Bundesland nicht benannt ist, kann nicht nachvollzogen werden, ob überhaupt eine automatische Genehmigung nach Zeitablauf denkbar ist. In NRW wäre das z. B. nich der Fall.

Der "Entwurfsverfasser" (Ersteller des Bauantrages) schuldet eine genehmigungsfähige Planung und trägt dem Bauherren gegenüber auch die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bauvorlagen. Dieser hätte auch über die möglichen Konsequenzen einer fehlenden Genehmigung, eines vorzeitigen Baubeginns und einer vorzeitigen Nutzungsaufnahme informieren sollen.

Solange keine Baugenehmigung vorliegt, ist die gebaute Situation nicht rechtmäßig und es könnte z. B. die Nutzung untersagt werden. Die Genehmigung zu erreichen sollte also auf jeden Fall verfolgt werden.
siehe auch: http://nrw-baurecht.de/haeufige-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-f13/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html
oder: http://nrw-baurecht.de/haeufige-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-f13/verzoegerungen-im-genehmigungsverfahren-nicht-nur--t143.html



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]