Re: bauantrag


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Maerz, 2008 um 22:37:02

Antwort auf: Re: bauantrag von peter am 16 Maerz, 2008 um 19:46:58:

: also nur weil eine genehmigungspflicht bestand .. besteht doch keine forderung nach einer statik?
: wer soll die statik anschauen? die hausfrauen im gemeinderat? das landratsamt?

: wie schon gesagt 30 jahre tätig. und das habe ich noch nie gehört. mich hat auch noch keiner kontrolliert.

: wo steht das?

... in den Verfahrensvorschriften der Bauordnungen (je nach Vorhabenart) in Verbindung mit der BauPrüfVO, beides gesetzliche Grundlagen für die Tätigkeit als Entwurfsverfasser. Je nach Vorhaben einzureichen zum Baubeginn oder zur Genehmigung oder bereits als Bauvorlage mit dem Bauantrag.



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