Re: Duldung von Mobilheimen auf Campingplätzen


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Abgeschickt von K.D. am 17 Maerz, 2008 um 07:42:23

Antwort auf: Duldung von Mobilheimen auf Campingplätzen von Anja Hellmund am 15 Maerz, 2008 um 14:14:41:

: Ist das Aufstellen von Mobilheimen auf Zeltplätzen/Campingplätzen im Land Brandenburg gestattet oder unter bestimmten Voraussetzungen geduldet?

: MFG

: Anja Hellmund

Antwort: Es ist von einem "NEIN" auszugehen.

Das sagt die Rechtssprechung:
"Campingplatzgebiete dienen der Aufstellung für mobile Unterkünfte wie Wohnwagen und Zelte. Mobilheime gehören wegen der fehlenden Mobilität nicht dazu."

Ja so ist das mit dem Namen:
Auch wenn das Mobilheim Mobilheim heißt, ist es nicht mobil.
Bei der Mobilität ist davon auszugehen, das das "Heim" für den Straßenverkehr zugelassen und auch auf Grund seines Zustandes dafür geeignet sein muss. Es muss jederzeit auch technisch fahrbereit sein, wie zum Beispiel Wohnwagen, Wohnanhänger und Caravans.

In der Regel wird das Mobilheim auf ein anderes Fahrzeug geladen und an seinen Aufstellort verbracht.

Das Aufstellen des Heimes ist auch nicht verfahrensfrei:
§ 55 (7)BrandBauO Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen auf Camping- oder Wochenendhausplätzen, in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

1. Wohnwagen und Zelte auf bauaufsichtlich genehmigten Campingplätzen,
2. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf bauaufsichtlich genehmigten Wochenendhausplätzen,

Mobilheim ist weder Zelt noch Wohnwagen dafür aber ein Gebäude nach Defintion § 2 BrandBauO.

Fragen Sie einfach in der zuständigen Baubehörde nach. Vielleicht sind bestimmte Bereiche des von Ihnen favorisierten Campinglatzes ja für solche Mobilheime vorgesehen.




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