Grenzbebauung


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Abgeschickt von Johann Friedl am 17 Maerz, 2008 um 08:39:43

Ich hätte gerne eine Auskunft über die geplante Neuerrichtung eines Carports mit Holzlege.

Die Länge des Grundstückes beträgt ca. 50 m. Zwei Nachbarn grenzen hier an. Als Grenzbau besteht bereits Holzhütte mit einer Länge von 5,30 m.
Geplant wäre nun, über die gesamte Hofbreite von 11,50 m einen Carport zu errichten. Die Gesamthöhe von 3 m wird nicht überschritten.
Der Nachbar, welcher unmittelbar an unseren Hof angrenzt, ist nicht damit einverstanden, dass der Neubau über die Länge von 11,50 m errichtet wird.

Welche Möglichkeiten können in Betracht gezogen werden, dass dieser Bau rechtlich abgesegnet werden kann. Ich würde auch ggf. die bestehende Holzhütte ganz oder teilweise entfernen.
Herzlichen Dank für eine RM.





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