Re: Genehmigungsgebühr im Sonderbau


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Abgeschickt von Jackson am 17 Maerz, 2008 um 12:28:01

Antwort auf: Re: Genehmigungsgebühr im Sonderbau von K.D. am 14 Maerz, 2008 um 08:35:58:

: : Hallo,
: : gem. Art. 62 Abs.3 Satz 3 BayBo besteht die Wahlmöglichkeit, den Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen oder durch die Bauaufsichtsbehörde prüfen zu lassen.
: : FRAGE: Verringert sich die Genehmigungsgebühr, wenn der Brandschutznachweis durch den PrüfSV geprüft wird?

: : Danke J.

: Antwort:
: Im Prinzip schon, aber nicht wirklich. Der Kostenfestsetzungsbescheid durch die Baubehörde wird geringer ausfallen. Aber der Prüfsachverständige stellt auch eine Rechnung, die er nach einem Gebührentarif abrechnet. Die Prüfgebühren dürften in etwa gleich hoch sein.

Danke für die Antwort,

aber unterscheidet das Kostengesetz im Sonderbau zwischen Gebühr mit bzw. ohne Brandschutzprüfung?
Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?



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