Re: Genehmigungsgebühr im Sonderbau


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Abgeschickt von K.D. am 17 Maerz, 2008 um 13:55:35

Antwort auf: Re: Genehmigungsgebühr im Sonderbau von Jackson am 17 Maerz, 2008 um 12:28:01:

: : : Hallo,
: : : gem. Art. 62 Abs.3 Satz 3 BayBo besteht die Wahlmöglichkeit, den Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen oder durch die Bauaufsichtsbehörde prüfen zu lassen.
: : : FRAGE: Verringert sich die Genehmigungsgebühr, wenn der Brandschutznachweis durch den PrüfSV geprüft wird?

: : : Danke J.

: : Antwort:
: : Im Prinzip schon, aber nicht wirklich. Der Kostenfestsetzungsbescheid durch die Baubehörde wird geringer ausfallen. Aber der Prüfsachverständige stellt auch eine Rechnung, die er nach einem Gebührentarif abrechnet. Die Prüfgebühren dürften in etwa gleich hoch sein.

: Danke für die Antwort,

: aber unterscheidet das Kostengesetz im Sonderbau zwischen Gebühr mit bzw. ohne Brandschutzprüfung?
: Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

Antwort. Ja bitte mal die Tarifstellen des Kostenverzeichnisses für Bayern (einmach mal googeln) genau lesen:
z.B. 2.2.1 - 1.24.1.2.2.1 .... wenn die Genehmigungsbehörde die Leistungen nach
§ 5 GebOP selbst erbringt - hier wurde dann durch die Behörde geprüft...
Das gibt es dann als Zuschlag zur Gebühr für den bauplanugsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Teil der BG.




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