Mangel am XYZ Parksystem - Bauträger übernimmt während 5-Jähr.Garantie keine Garantie, obwohl fest mt Bauwerk verbunden


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Abgeschickt von Timo am 17 Juli, 2004 um 19:00:51

Beim Kauf meiner ETW war ein XYZ-Parksystem Doppelparker eingebaut. Erstbezug, gerade fertiggestellt, war im Dez.2000. Der Doppelparker rostet immer mehr, die 5-Jährige Garantie ist noch nicht rum und ich meldete den Schaden. Bauträger sagt, es wäre nicht unter "fest mit dem Bauwerk verbunden" abgedeckt (also keine Garantie Kaüfer => Bauträger von 5 Jahren), Fa. XYZ habe dem Bauträger nur 1 Jahr Garantie gegeben.
Habe ich Ansprüche an den Bauträger oder nicht?
Ist ein Doppelparker tatsächlich "Sondereigentum" ohne Garantie von 5 Jahren, obwohl fest mit Bauwerk verbunden?

Danke!!! Bitte um Antwort, wenn einer so was schon mal hatte oder ein Urteil zu kennt.

Timo


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