Abgeschickt von Timo am 17 Juli, 2004 um 19:00:51
Beim Kauf meiner ETW war ein XYZ-Parksystem Doppelparker eingebaut. Erstbezug, gerade fertiggestellt, war im Dez.2000. Der Doppelparker rostet immer mehr, die 5-Jährige Garantie ist noch nicht rum und ich meldete den Schaden. Bauträger sagt, es wäre nicht unter "fest mit dem Bauwerk verbunden" abgedeckt (also keine Garantie Kaüfer => Bauträger von 5 Jahren), Fa. XYZ habe dem Bauträger nur 1 Jahr Garantie gegeben.
Habe ich Ansprüche an den Bauträger oder nicht?
Ist ein Doppelparker tatsächlich "Sondereigentum" ohne Garantie von 5 Jahren, obwohl fest mit Bauwerk verbunden?
Danke!!! Bitte um Antwort, wenn einer so was schon mal hatte oder ein Urteil zu kennt.
Timo