Abgeschickt von lodder am 18 Maerz, 2008 um 22:22:58
A wohnt in Rheinland Pfalz in einem Reihenhaus. Sein Nachbar B verlangt einen Zaun auf der Grundstücksgrenze. Vor allem möchte er das, weil er ein 2-jähriges Kind hat und der Nachbar des Nachbarn zwei große Hunde im Garten frei herumlaufen lässt. Ausserdem spielt der Sohn von A gerne Fussball im Garten, wobei der Ball oft in die Pflanzen des B fliegt. B errichtet einen Zaun (Maschendraht, 80 cm hoch) und möchte nun, dass sich A an den Kosten beteiligt. Eine mündliche Abstimmung fand vorher statt. Nach der Fertigstellung des Zauns hatte A jedoch Einwände gegen die Ausführung (ursprünglich war Holz geplant, wurde aber aufgrund der Bebauungsregeln im Baugebiet - in mündlicher Abstimmung mit A - verworfen) und gegen die Kostenbeteiligung, da der Zaun schließlich allein eine Sache von B sei.