Re: es kommt drauf an....


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 19 Maerz, 2008 um 08:48:33

Antwort auf: Re: es kommt drauf an.... von Bärbel G. am 18 Maerz, 2008 um 18:15:52:

: Welches Bundesland??
: Es geht um einen Antrag in Frankfurt am Main - Hessen

: Irgendwas besonderes beantragt?
: Eine Dachterrasse und einen Wintergarten im Dachgeschoss über einer Mansarde in einem Altbau (1895).

: Was sagt denn das Bauamt, warum es dauert??
: Hmm, gar nichts, anscheinend haben sie es schlicht vergessen. Zweimal wurden direkt nach die erforderlichen Unterlagen noch nachgereicht und danach ist das Ganze Paket wohl unbearbeitet liegengeblieben.

: Bedenken wurde jetzt wegen der Bauerhaltungssatzung geäußert, da der Aufbau für den Wintergarten die Fassade zu sehr verändert - allerdings gehen Terrasse und Wintergarten beide nach hinten....

Antwort: Für das vereinfachte Verfahren gilt nach § 57 (2)HBO die Fiktion:
Zitat:
Der Eingang des vollständigen Bauantrages ist unter Angabe des Datums schriftlich zu bestätigen. Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden; die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern.
Hier wichtig: Die Baugenehmigung gilt als erteilt, wenn über den Bauantrag nicht innerhalb der nach Satz 2 maßgeblichen Frist entschieden worden ist; dies gilt nicht für Vorhaben im Außenbereich.

Bei normalen Baugenehmigungsverfahren gilt § 58 (4) BauO Hessen:
Ausgenommen bei Sonderbauten ist über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden; die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern.

Hier ist keine Rechtsfolge geregelt, also tritt keine Fiktion ein. Die Baugenehmigung gilt NICHT als erteilt.

Es kommt also darauf an, in welches Genehmigungsverfahren Ihr Antrag eingordnet wurde. Steht dazu was in der Eingangsbestätigung?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]