Re: Bauvorlageberechtigung


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Abgeschickt von Passau am 20 Maerz, 2008 um 13:03:00

Antwort auf: Bauvorlageberechtigung von Heindl am 20 Maerz, 2008 um 09:10:06:

Ich vermute mal, Sie sind aus Bayern. An der Vorlageberechtigung hat sich jedoch nicht viel geändert. Wesentliche Änderungen gibt es nur bei der Nachweisberechtigung für Standsicherheit- und Brandschutz. Diese Nachweise sind jetzt grds. bei allen Vorhaben erforderlich. Zu deren Erstellung ist jedoch nur noch ein sog. Tragwerksplaner berechtigt. Dessen Unterschrift ist bei der Baubeginnsanzeige notwendig. Als Techniker oder Meister ist dazu eine Zusatzqualifikation notwendig.




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