Grunddienstbarkeit (Kanalanschlussrecht pp. )


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Abgeschickt von Celik am 22 Maerz, 2008 um 15:45:44

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit ein Objekt (Haus mit Garten) mit folgender Belastung im Abt II gekauft.

„Grunddienstbarkeit (Kanalanschluss pp.) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 8XX Flurstück 8X -z.Z. Eingetragen im Grundbuch von MuXXX Blatt 8XXX – nach Massgabe der Bewilligung vom 08.08.1955“

Ich hätte zwei Fragen:

1)haben die jetzigen Besitzer gleiches Rechte auch wenn dass u.g. nicht mehr existiert, das Grundstück wurde gesplittet.

2)Haben Sie auch eine Wegerecht?

3)Laut Stadtwerk verläuft keine Leitung (Wasser, Strom usw.) von Nachbarn auf meinem Grundstück.

Vielen dank für eure fachliche Antworten.

Gruß

Celik




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