Re: Abstand zum Nachbarn bei nachträglicher Terrassenüberdachung


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Abgeschickt von kbn am 23 Maerz, 2008 um 09:49:08

Antwort auf: Abstand zum Nachbarn bei nachträglicher Terrassenüberdachung von Antonio Falcone am 18 Maerz, 2008 um 16:45:15:

: Hallo,
: ich möchte bei meinem Reihenmittelhaus die Terrasse nachträglich überdachen. Unabhängig von der Genehmigungspflicht solcher Überdachungen, würde es mich interessieren, ob die Nachbarn zur rechten und linken Seite (bei event. Grenzbebauung) auch um Genehmigung gefragt werden müssen, oder kann dieses durch einen entsprechenden Abstand zum Nachbarn (2 Meter?) umgangen werden?
: Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich mich mit meinem Nachbarn zur Rechten überhaupt nicht verstehe und diesbzgl. auch nicht auf eine Genehmigung seinerseits hoffen kann!
: In der Niedersächsischen Bauordnung habe ich nichts dergleichen gefunden.

: Vielen Dank im voraus
: Antonio F.

bei 3m Abstand ist man raus aus der Zustimmungspflicht der Nachbarn, aber beim Reihenmittelhaus bleibt dann i.d.R. nicht mehr viel.
Andererseits wird sich jeder Nachbar überlegen müssen, ob er "querschlägt", der Schlag kommt irgendwann zurück.
Solche Interessengemeinschaften sind schon aufeinander angewiesen, aber das muß der einzelne erst mal einsehen, das kann dauern.



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