Re: Nutzungsänderung in Getränkemarkt


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Abgeschickt von Sepp am 23 Maerz, 2008 um 20:59:00:

Antwort auf: Nutzungsänderung in Getränkemarkt von Schorsch am 22 Maerz, 2008 um 04:30:55:

: kann eine bayrische Gemeinde in einem gemischten Gewerbegebiet die Nutzungsänderung von einer Kfz-Werkstatt z.B.zu einem Getränkemarkt versagen?

Wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Bebauungsplan) der Nutzungsänderung entgegenstehen und die Gemeinde auch zuständige Bauaufsichtsbehörde ist, kann ein entsprechender Antrag abgelehnt werden.

: Ist dies u.u. genehmigungsfrei?

Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung
von Anlagen, wenn
für die neue Nutzung keine anderen öffentlichrechtlichen
Anforderungen als für die bisherige
Nutzung in Betracht kommen.

Das ist aber hier nicht der Fall, da z.B. eine andere Anzahl von Stellplätzen erforderlich sein könnte.





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