Re: Hoftor an Grenze


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Abgeschickt von Nadie am 25 Maerz, 2008 um 09:56:31:

Antwort auf: Hoftor an Grenze von Hans Schäfer am 23 Maerz, 2008 um 11:53:07:

Solche Fälle sind gern durch das jeweilige Nachbarrechtsgesetz des Landes geregelt, so dass der Fall ohne Angabe des Bundeslandes nicht zu lösen ist.
Beseitigungsansprüche sind danach meist verjährt/verwirkt/erloschen, sofern das Festhalten am bestehenden Zusatnd für den Nachbarn nicht gänzlich unzumutbar ist.

: Der Fall:
: ein Hoftor steht schon seit 1964 an der Grenze zum Nachbarn. Damals wurde mit dem Nachbarn beschlossen,
: das der Torpfosten an der Nachbarwand verankert wird.Es gab nur eine mündliche Zusage. Der neue Besitzer verlangt, das die Befestigung entfernt wird.Dadurch würde das Hoftor nicht mehr halten, und es müsste abgerissen werden.Darf der Nachbar darauf bestehen?




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