Re: Zaunbau verboten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Nadie am 25 Maerz, 2008 um 09:59:50:

Antwort auf: Zaunbau verboten von Weiß am 24 Maerz, 2008 um 12:16:09:

Sie haben bei Ihrer polemischen Darstellung ein Mittel zur Erreichung beider Zwecke (Schutz der Kinder + gestaltungsanspruch) vergessen, nämlich den Pool, den man ja auch beseitigen könnte.

Trotzdem würde ich mir die Gestaltungssatzung, um die es wohl geht - auch wenn sie zulässigerweise im B-Plan "mitnotiert" ist, mal genauer ansehen und eine Abweichung beantragen.
Natürlich nur, wenn der Pool selbst auch baurechtlich zulässig ist.

: Hallo,ich habe einfach eine Verständnisfrage.
: Wenn man eine Bestandsimmobilie erworben hat, bei welcher ein Pool im Garten mit einer Tiefe von 1,60m schon vorhanden ist, ist es dann unanfechtbar, wenn im Bebauungsplan ein Zaun und dergleichen an der Grundstücksgrenze verboten, bzw nicht genehmigt ist? Was hat in dem Fall Vorrang? Der Schutz der Kinder vom Spielplatz, der gerade mal 50m weg ist oder der Bebauungsplan? Ein Zaun wäre erst möglich wenn man 5m von der Grenze in das Grundstück hereingeht.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]