Re: Definition Grundfläche und mittlere Wandhöhe


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Abgeschickt von K.D. am 26 Maerz, 2008 um 19:13:05

Antwort auf: Re: Definition Grundfläche und mittlere Wandhöhe von Karl-Heinz Garber am 20 Maerz, 2008 um 19:00:25:

: Danke für die schnelle Antwort!

: Grundfläche hab ich verstanden.
: Die Wandhöhen muss ich erstmal ausrechnen.(ungleichmäßiges Satteldach)

Antwort:
Grundfläche ist die überbaute Grundfläche, also die äußeren Mauerkanten. Bei Dachüberständen vorsichtig sein. Das wird regional unterschiedlich gehandhabt. Es zählt hier der ortsübliche Dachüberstand; er darf keine andere gebäudeähnliche Funktion haben wie z.B. überdachte Sitzfläche, Abstellschuppen u.ä.
50 bis 75 cm einschließkich Regenrinne dürften kein Problem sein.

Für die Ermittlung der Wandhöhe schicke ich Ihnen eine mal eine Skizze. Es muss jede Wand unter Beachtung der Geländehöhe für sich betrachtet werden. Überschreitet nur eine Wand die mittlere Wandhöhe von 3m wird das Gebäude genehmigungspflichtig.
Bitte auch die Lage des Grundstückes beachten. Der Außenbereich ist von der Verfahrensfreiheit ausgeschlossen.





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