Re: Feuchtigkeit dringt durch Dach bei Neubau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Maerz, 2008 um 00:41:05

Antwort auf: Feuchtigkeit dringt durch Dach bei Neubau von Natalie am 26 Maerz, 2008 um 23:43:10:

: Hallo,

: wir befinden uns momentan in der Bauphase unseres Einfamilienhauses über ein Architektenbüro, dass gleichzeitig als Bauträger bzw. Gesamt-Auftragnehmer auftritt (schlüsselfertig, Massivbauweise). Das Dach wurde vor knapp 4 Wochen fertiggestellt, allerdings sind uns gleich Mängel aufgefallen durch abstehende Ziegel um Gauben herum etc. Am letzten Wochenende ist nach starkem Regen und Sturm, speziell um die Gauben herum, Nässe eingedrungen, bis auf das Gebälk und das Mauerwerk. Wir haben die Mängel nun nochmals beim Auftragnehmer gerügt (nachdem wir schon vor 4 Wochen um Nachbesserung gebeten haben) und darauf hingewiesen, dass keine weiteren Innenarbeiten vorgenommen werden können (Sanitär und Elektro ist bereits verlegt), bis Abhilfe geschaffen ist. Dies muss auch im Zusammenhang gesehen werden, dass die Innenwände aus Poroton speziell in DG und EG (3 Geschoße, Haus nicht unterkellert) noch erheblich feucht sind. Unsere wiederholte Mängelrüge wurde vom Auftragnehmer einfach ignoriert und pauschal abgewiesen und am nächsten Tag war ein Gipser da, der anfangen wollte, die Wände zu verputzen. Nach Aussage des Architekten, kann der Bau bei dieser Witterung nicht austrocknen und das Aufbringen des Putzes verursacht sowieso wieder Nässe und das hätte alles keine negative Auswirkung...Wir haben den Gipser von der Baustelle geschickt und hatten auch dem Architektenbüro vorab klargemacht, dass wir so handeln, bis die Wände ausgetrocknet sind. Die feuchten Wände sind zudem verursacht durch die Maurer, die das Mauerwerk in keiner Weise abdichteten, bevor das Dach errichtet wurde.

: Meine Frage nun, da uns das Architektenbüro mit der Kündigung des Vertrages und Geltendmachung der Handwerkerkosten, die durch den Verzug enstehen, droht:

: Inwieweit sind wir als Bauherren berechtigt, zur Abwendung weiterer Schäden und Vertuschung von Bauschäden, Bauarbeiten zu stoppen? Und können uns hier Verzugskosten angerechnet werden und kann der Architekt einfach vom Vetrag zurücktreten, wenn wir weiter nicht zulassen, dass vor Austrockung nicht verputzt wird? Der Architekt spricht weiterhin von geringen und unerheblichen Mängeln, obwohl an verschiedenen Stellen erheblich Nässe eingedrungen ist?

: Danke für eure Hilfe

: Natalie

Es müsste erstmal klar gestellt werden, ob es nun ein Bauträger-Massnahme ist oder ein beauftragter Architekt. Davon würde dann abhängen, ob der Bauherr überhaupt ein Weisungsrecht gegenüber dem Handwerker hat, da es unter Umständen (beim Bauträger-Modell) keine Vertragsbeziehung zwischen späterem Nutzer und derzeit ausführenden Handwerker gibt. Weiterhin würde sich damit herausstellen, ob der Architekt vom Vertrag mit dem Bauherrn zurücktreten kann, weil auch hier erst bei einem direkten Auftrag eine Vertragsbeziehung besteht. Andernfalls wäre er vom Bauträger beauftragt und müsste sich mit dem über die Ausführung seiner Arbeit unterhalten.



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