Re: Statik in Bayern


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Passau am 27 Maerz, 2008 um 12:57:45

Antwort auf: Re: Statik in Bayern von peter am 26 Maerz, 2008 um 21:39:01:

Spätestens bei der Baubeginnsanzeige muss ein dazu Berechtigter (z. B. Tragwerksplaner) durch Unterschrift bestätigen, dass ein Standsicherheitsnachweis erstellt worden ist! Insofern ist hier schon eine gewisse Verschärfung der Rechtslage eingetreten. Ein Baubeginn ist auch erst zulässig, wenn diese Bestätigung dem Landratsamt vorliegt (Art. 68 Abs. 5 BayBO). Aus der Erfahrung wissen wir aber, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis alle Planer - auch Dipl-Ing.(FH), diesen neuen Rechtsstand kennen und anwenden können. Leider!!!!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]