Sicherungsmaßnahmen nach Abbruch einer Grenzwand


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Nadie am 27 Maerz, 2008 um 14:02:08:

Antwort auf: Mauerabsicherung von Micha am 21 Maerz, 2008 um 10:27:06:

So etwas steht - je nach Bundesland - im zivilen Nachbarrecht, in NRW z.B. im Nachbarrechtsgesetz.
Sorgfältiges Nachlesen wegen diverser Details lohnt sich.

: Hallo. Mein Nachbar hat vor knapp einem Jahr seine alte Scheune weg gerissen inkl aller Wände die an mein Grundstück grenzen.
: Heute kam er an und sagte mir das er keine Wände mehr errichten will und das wir uns nun um die Abstützung und Absicherung jeglicher Mauern und Grundmauern kümmern müssen die zu seinem Grundstück hin reichen. Es dies Gesetzlich bzw durch ein Urteil irgendwo definiert bzw wenn ja, gab es auch schon mal ein Gegenurteil??





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]