Alter Ortskern, Garage als Grenzbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Werner.M am 27 Maerz, 2008 um 17:35:21:

Alter Ortskern Garage als Grenzbebauung
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
habe da mal eine Frage zu Thema Baugesetz in Niedersachsen.
Betrift alten Ortskern, zwei Grundstücke mit jeweils einen alten Hausbestand, erbaut um 1830. Beide Häuser haben jeweils nur einen Grenzabstand von ca. 2m zur Grenze. Das eine alte Haus wurde abgerissen und ein Neues erbaut, mit einen Grenzabstand von 3,5m. Kann ans neue Haus noch eine Garage angebaut werden, die bis an die Grenze reicht oder ist das Bauvorschriftsmäßig wegen dem geringen Grenzabstand des andern alten Hauses oder des Brandschutz nicht mehr möglich.
schöne Grüße
Werner.M





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]