Re: Feuchtigkeit dringt durch Dach bei Neubau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Maerz, 2008 um 22:19:53

Antwort auf: Re: Feuchtigkeit dringt durch Dach bei Neubau von Natalie am 27 Maerz, 2008 um 10:38:49:

: in unserem Fall ist Architekt = Bauträger, die das Haus als Gesamtauftragsnehmer schlüsselfertig erstellen und hierfür Sub-Unternehmer (Handwerker, etc) beauftragen. Hieraus ergibt sich, dass der Architekt schon Weisungsrecht hat, allerdings stellt sich für mich die Frage, ob ich als Bauherr weitere Baumassnahmen stoppen kann, wenn weitere Baumängel hierdurch enstehen und eventuell auch bereits bestehende vertuscht werden?
: Danke Natalie

... also Bauträger-Massnahme! Das bedeutet, das die (Sub-)Unternehmer im Auftrag des Bauträgers arbeiten und der Bauherr keine Weisungsbefugnis hat. Mit der Aufforderung keine Arbeiten auszuführen ist der Unternehmer im Prinzip in der Erbringung seiner Leistung durch einen Dritten behindert. Diese Behinderung wird er seinem Auftraggeber mitteilen und die daraus entstehenden Kosten anmelden.

Bei der Feststellung von Mängeln wäre zu hinterfragen, inwieweit die Kompetenz überhaupt vorhanden ist, Mängel zu beurteilen bzw. festzustellen.

Bei anhaltenden Bedenken könnte der Bauherr einen Gutachter und Rechtsanwlt einschalten, der die Mängel objektiv feststellt und die Rechte entsprechend wahrt.



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