BAUEN IM AUSSENBEREICH - FARBE DER DACHEINDECKUNG


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Abgeschickt von Meier am 28 Maerz, 2008 um 15:28:30

Guten Tag,

gestern haben wir die Baugenehmigung für den Bau unseres EFH in Niedersachsen erhalten. Der Bau wird im "Aussenbereich" durchgeführt (kein Bebauungsplan).

Eine Auflage des Bauamtes lautet: r o t e Dachziegel, d.h. Dacheindeckung in der Farbe rot. Neben unserem Bauplatz befinden sich jedoch drei Häuser aus den 70/80er Jahren mit s c h w a r z e n Dachziegeln (welche wir ebenfalls präferieren). Das Bauamt argumentiert, dass wir uns den Häusern des Ortes anpassen muessen die mit roten Dachziegeln eingedeckt sind und unter Denkmalschutz stehen. Unseres Erachtens würde jedoch eine rote Dacheindeckung unseres Bauvorhabens die landschaftliche Integration des Hauses 'zerstören', da - wie bereits erwähnt - die drei Nachbarhäuser, d.h. die gesamte südliche Front des Ortes, schwarze Dachfarben aufweist.

Meine Frage: Auf welcher bau- oder plannungsrechtlichen Verordnug könnte die Auflage des Bauamtes basieren?



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