Re: Schwimmteich im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Maerz, 2008 um 19:09:16

Antwort auf: Re: Schwimmteich im Außenbereich von peter am 28 Maerz, 2008 um 18:54:31:

: welcher paragraph regelt den "schimmteich"?

:
: ich habe meinen schwimmteich ohne baugehmigung erstellt.

... ist das der Statik-Peter?

§35 BauGB regelt alle Zulässigkeiten im Aussenbereich. Was dort nicht aufgeführt ist, ist eher nicht zulässig ... eigentlich ganz einfach. Grundsätzlich ist der Aussenbereich vor Bebauung zu schützen und die unbebaute Fläche zu bewahren, sofern nicht durch Ausnahmeregelungen anderes geregelt ist. Und nur weil schon mal jemand einen Schwimmteich ungenehmigt erstellt hat, erlischt ja nicht die Genehmigungspflicht für alle Deutschen. Dann wäre das Baurecht mittlerweile bereits komplett aufgehoben und der Anarchie übergeben ...




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