Re: BAUEN IM AUSSENBEREICH - FARBE DER DACHEINDECKUNG


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Abgeschickt von Bauassessor am 30 Maerz, 2008 um 23:02:58:

Antwort auf: Re: BAUEN IM AUSSENBEREICH - FARBE DER DACHEINDECKUNG von Sepp am 28 Maerz, 2008 um 21:51:08:

Hallo,

da Sie ja geschrieben haben, dass im Umfeld Denkmäler stehen, kann die Grundlage auch das Denkmalschutzgesetz sein... Verwunderlich ist trotzdem, dass im direkten Umfeld Abweichungen bestehen. Die könnten jedoch auch als (unerwünschte) Einzelfälle gelten. Nehmen Sie einfach nochmal Kontakt zur zuständigen Bauaufsicht auf.

: >Der Bau wird im "Aussenbereich" durchgeführt >(kein Bebauungsplan).

: Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, muss es nicht unbedingt Außenbereich sein, es kann auch Innenbereich sein.

: >: Meine Frage: Auf welcher bau- oder
: > plannungsrechtlichen Verordnug könnte die
: > Auflage des Bauamtes basieren?

: Es ist fraglich, ob die Auflage rechtmäßig ist, so wie der Fall hier geschildert wird.

: Rechtsgrundlage könnte evtl. eine Ortsgestaltungssatzung sein.




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