Re: Recht auf Lüftung


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Abgeschickt von K.D. am 31 Maerz, 2008 um 07:14:29

Antwort auf: Recht auf Lüftung von Eva am 25 Maerz, 2008 um 13:34:29:

: Grüß Gott BAWÜ,gibt es ein Recht auf Licht oder Lüftung
: von Wohnraum.Wir wollen eine Wohnung kaufen auf der momentan noch Gewerbe angemeldet ist (große Kneipenfläche)Auf Grund des Gaststättenebtriebs wurden im Grundbuch die Schliessung zweier Fenster +Milchglas eingetragen (Lärm- Sichtschutz).Haben wir ein Recht auf Licht und Lüftung wenn wir diesen als Wohnraum nützen, und Wände einziehen gegenüber dem Nachbar ?
: Herzlichen dank wenn jemand was weiss.

Antwort: Die Problematik dürfte ein Forum sprengen, da die genauen Umstände hier nicht dargestellt werden können.
Machen Sie sich ein Gesprächstermin bei der zuständigen Baubehörde. Die können die Voraussetzungen zur Löschung der Grundbucheintragung bzw. die zur Wohnungnutzung erläutern.




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