Re: Grenzabstand Pferdekoppel


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Nadie am 31 Maerz, 2008 um 17:35:54:

Antwort auf: Grenzabstand Pferdekoppel von Mirco am 31 Maerz, 2008 um 11:21:49:

Aufgepasst!
So etwas ist in NRW im Nachbarrechtsgesetz geregelt - und zwar bei "landwirtschaftlich genutzten Grundstücken" mit einer Verdoppelung der ohnehin geltenden Grenzabstände, die man mit seiner Hecke einhalten muss, auf dann 1 bzw. 2 Meter.
Es gibt diverse Streitigkeiten ob/wann Pferdezucht landwirtschaftliche Nutzung ist, aber am Ende könnte das - je nach Fallgestaltung - durchaus bestätigt werden.
Der Carport hingegen dürfte unproblematisch bleiben, da man für entstandene Schäden Ausgleich verlangen kann.
Also noch einmal kraftvoll nachdenken, bevor man schlafende Hunde weckt.
§ 47, Anspruchausschluss nach Duldung erst nach sechs Jahren.
Nadie




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]