Re: §35 _ Abriss Bauernhaus - Neubau EFH


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Maerz, 2008 um 18:22:20

Antwort auf: §35 _ Abriss Bauernhaus - Neubau EFH von Bertram am 31 Maerz, 2008 um 17:59:50:

: Hallo!
: Fragestellung ähnlich wie bei "Ketzlich" vom 28.3.:
: Meine Eltern wohnen nach wie vor auf einem Bauernhof in einem riesigen Gebäude (ca 20% Wohnfläche, 80% Stall) aus dem Jahr 1887. Die Vollerwerbslandwirtschaft wurde 2005 eingestellt. Ich würde gerne dorthin ziehen und neu bauen. Das alte Bauernhaus möchte ich abreißen, da es einfach nicht lohnt, dieses riesige Gebäude teilzusanieren und weiter zu unterhalten. Der Neubau wäre entsprechend kleiner(vielleicht 30% der alten Wohnfläche). Wie könnte man generell vorgehen?
: Kann man die Baubehörde "überzeugen", das alte, renovierungsbedürftige (aber nicht vollmarode) Gebäude abzureißen, da es ohnehin sonst verfallen würde?
: Was kann man sonst für Lösungen finden, um so ein Vorhaben zu verwirklichen?
: Vielen Dank für die Mühe! Gruß Bertram

... §35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB



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