Re: neubau im außenbereich - hofstelle


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Abgeschickt von Bauassessor am 01 April, 2008 um 09:11:12:

Antwort auf: neubau im außenbereich - hofstelle von mari-nero am 31 Maerz, 2008 um 20:37:29:

Ein landwirtschaftlicher NEBENerwerb reicht nicht aus, um als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB zu gelten. Sie sollten aber umbedingt mit dem örtlichen Bauamt sprechen, da das nicht umbedingt von jeder Behörde so streng ausgelegt wird (meine Erfahrung). Evtl. gäb es noch die Option, das bestehende Häuschen an gleicher Stelle mit gleichen Maßen nach Abriss wieder aufzubauen - falls die Schäden am Gebäude zum Beispiel durch Naturereignisse (z.B. Sturm) verursacht worden sind. Aber auch das liegt im Ermessen der Gemeinde.

Falls Sie eine negative Auskunft vom Bauamt bekommen, fragen Sie mal nach, ob evtl. ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Das dauert zwar seine Zeit, macht dann aber alles sicher.

Viel Erfolg.


: guten abend,
: ich habe in mecklenburg vorpommern ein grundstk.von ca.8ha mit einem kleinen,abrissreifen haus angeboten bekommen. es liegt im aussenbereich. hier wurde ein landwirtschaftl.betrieb,eine schafzucht, auf ca.200ha pachtfläche betrieben. meine vorhaben dort wären die anmeldung eines landwirtschaftlichen nebenerwerbs in form einer pferdezucht und der neubau eines wohnhauses. ist das möglich? welche voraussetzungen müssen geschaffen werden? gibt es einen bezug oder einschränkungen bzgl.der größe des betriebes und des wohnhauses?
: vielen,vielen dank im voraus!!!
: marie
:





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