Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 April, 2008 um 23:36:40
Antwort auf: Wohnraumnutzung von Gewerbeeinheiten - Gesetzliche Regelung? von Li-Li am 01 April, 2008 um 10:42:32:
: Hallo zusammen!
: Gibt es eine gesetzliche Regelung wieviel Prozent Raumfläche aus einer Gewerbeeinheit, z.B. Atelier/Büro/Praxis als Wohnraum genutz werden dürfen? Wo finde ich Sie? Sind diese Regelungen für die Bundesländer unterschiedlich?
: Vielen Dank!
Eine Gewerbeeinheit ist üblicherweise als Gewerbefläche genehmigt. Diese Fläche darf formal nicht zu Wohnzwecken genutzt werden - grundsätzlich nicht, auch nicht anteilig. Wenn planungsrechtlich und bauordnungsrechtlich möglich, z. B. bezüglich Fluchtwegen und Brandschutz, kann auch für Teile der Gewerbefläche eine Nutzungsänderung beantragt werden.