Re: Grenzabstand Pferdekoppel


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Abgeschickt von Mirco am 02 April, 2008 um 08:36:13

Antwort auf: Grenzabstand Pferdekoppel von Mirco am 31 Maerz, 2008 um 11:21:49:

Moin

Habe mich nun mit dem Link mal etwas schlau gemacht. Im Grunde handelt es sich ja nun zwangsläufig bei unserem Grundstück um Bauland inkl. Bebauungsplan und das Nachbargrundstück (Pferdekoppel oder wegen mir auch Weide) um nicht gewerblich genutzes Land, welches auch keinem Bebauungsplan unterliegt.

Könnte man bei unserem Problem mit folgenden Gesetzt/Paragraphen argumentieren?

Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
§ 29 NNachbG(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen
Einfriedungspflicht des Störers(1) Reicht eine den §§ 27 und 28 entsprechende ortsübliche Einfriedung nicht aus, um angemessenen Schutz vor unzumutbaren Beeinträchtigungen zu bieten, so hat derjenige, von dessen Grundstück die Beeinträchtigungen ausgehen, auf Verlangen des Nachbarn die Einfriedung zu verbessern, wenn dadurch die Beeinträchtigungen verhindert oder gemindert werden können.

(2) Gehen von einem bebauten oder gewerblich genutzten Grundstück unzumutbare Beeinträchtigungen aus und ergibt sich aus § 27 keine Einfriedungspflicht, so hat der Eigentümer auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedung zu errichten, die dem Nachbargrundstück angemessenen Schutz gewährt. Für unbebaute Grundstücke in Baulücken gilt das Gleiche.


Gruß

Mirco




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