Erschließungskosten nach d. Hausverkauf


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Abgeschickt von Anne Meier am 02 April, 2008 um 13:24:19

Hallo,
wir haben mit Kaufvertrag v. Dez. 2007 unser Haus verkauft, das Haus wurde ende Januar übergeben,die Eigentumsumschreibung ist mittlerweile erfolgt. Nun will der Hauskäufer rechtl. Schritte gegen uns einleiten: Die Straße vor unserem ehem. Haus soll erneuert werden und er unterstellt uns, dies gewußt zu haben. Das stimmt nicht. Die Baumaßnahme wird wohl auch erst im Laufe dieses oder nächsten Jahres in Angriff genommen. Hat er chancen, damit vor Gericht durchzukommen? Im Kaufvertrag steht, Zitat: Die Verkäufer versichern, dass sämtliche bisher festgesetzten Erschließungskosten und sonstige einmalige öffentlichen Abgaben-auch soweit es sich um Vorauszahlungsbescheide handelt-entrichtet sind und Rückstände hieruaf nicht bestehen. Wir haben über dieses geplante Baumaßnahme nichts erhalten. Danke im Voraus für eine antwort




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