Bauantrag in Deutschland, gebaut in Belgien


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Abgeschickt von Oliver Giesen am 03 April, 2008 um 08:05:15

Hallo zusammen,

ich habe in 12/2003 einen Bauantrag in Deutschland gestellt, um mir noch die alte Förderung zu sichern. Zu diesem Zeitpunkt bin ich auch fest davon ausgegangen, anhand dieses Bauantrags in Deutschland zu bauen, so, wie es im Bauantrag dargestellt war. Dann hat es Probleme beim Grundstückserwerb gegeben in 2004, so dass ich von diesem Bauvorhaben abgerückt bin. Dann habe ich in 2006 über eine Baugesellschaft mit dem Bau eines EFH in Belgien begonnen und bin in 2007 eingezogen. Kann ich nach dem Urteil des EuGh nun noch die Eigenheimzulage in Belgien nach altem Recht beantragen? Der seinerzeit in Deutschland gestellte Bauantrag hatte eine Laufzeit von 4 Jahren. Der in Belgien maßgebliche Bauantrag ist aus 2005. Das Gebäude ist nicht identisch mit dem aus dem deutschen Bauantrag. Bitte schnell antworten...

Vielen Dank, Oliver Giesen



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