Erschließungsstraße;


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Abgeschickt von Jeanette am 03 April, 2008 um 10:10:46

Hallo,
wir wollen einen Zaun errichten und sind blöderweise aufs Rathaus gegangen anstatt einfach zu machen!
Unser Vorbesitzer hatte 20 Jahre lang einen 2m hohen und dichten Holzzaun stehen, wir wollten diesen durch einen 1,80 m hohen Gitterzaun ersetzen, den wir mit Efeu bewachsen lassen wollten.
Leider schreibt uns der Bebauungsplan vor, dass entlang der Erschließungsstraße nur ein 1m hoher Zaun genehmigt wird.
Dazu sei gesagt, dass vor unserem Haus eine "normale" Straße ist, hinter unserem Haus, also am Garten, wo wir den Zaun aufstellen wollen, endet eine Sackgasse mit Wendeplatte und Parkplätzen. Unser Grundstück endet direkt an der Sackgasse und den Parkplätzen, also ohne Gehweg.
Nun meine Frage... Wird diese Sackgasse tatsächlich als Erschließungsstraße angesehen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Erschließungsstraße sei die Straße vor dem Haus.
Danke schon im voraus für die Hilfe!




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