Abgrabungen und Aufschuettungen


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Abgeschickt von jueziess am 20 Juli, 2004 um 22:35:23:

Nach dem Bebauungsplan sind Abgrabungen und Aufschuettungen bis max. 2 m von der Hauskante entfernt, im Anschnitt mit dem natuerlichen Gelaende zulaessig. Ich moechte einen Lichtschacht vor die Suedseite (Keller) meines Hauses setzen und im Abstand von 2 metern mit einer Steinmauer die geforderte Gelaendehoehe von 1,80 auffuellen. Ist das nach der obengenannten Definition zulaessig ?
jueziess


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