Abgeschickt von jueziess am 20 Juli, 2004 um 22:35:23:
Nach dem Bebauungsplan sind Abgrabungen und Aufschuettungen bis max. 2 m von der Hauskante entfernt, im Anschnitt mit dem natuerlichen Gelaende zulaessig. Ich moechte einen Lichtschacht vor die Suedseite (Keller) meines Hauses setzen und im Abstand von 2 metern mit einer Steinmauer die geforderte Gelaendehoehe von 1,80 auffuellen. Ist das nach der obengenannten Definition zulaessig ?
jueziess