@ Peter - Schwimmteich im Außenbereich


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Abgeschickt von K.D. am 04 April, 2008 um 07:05:50

Antwort auf: Re: Schwimmteich im Außenbereich von peter am 28 Maerz, 2008 um 18:54:31:

: welcher paragraph regelt den "schimmteich"?

:
: ich habe meinen schwimmteich ohne baugehmigung erstellt.

Antwort. Tja Peter dann ist deiner, falls er die Größe von 100 m³ überschreitet, ein "Schwarzbau".

Artikel 57 Abs. 1 Nr . 9a. der Bay BauO
Verfahrensfrei sind
folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:
a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis
zu 100 m3 einschließlich dazugehöriger temporärer
luftgetragener Überdachungen, AUßER IM AUßENBEREICH

Das heißt, was im Außenbereich ist, ist genehmigungspflichtig.

Falls hier Personenidentität mit dem "Peter" und dem Thema "Standsicherheitsnachweise" besteht, würde ich eine kleine Auffrischung in Sachen Bauordnungsrecht empfehlen, zumal man hier wohl auch in der Branche tätig ist.

Denn wer lesen kann, ist klar im Vorteil.



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