Re: nachträgl. Baugenehmigung für Carport? Sinnvoll?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 April, 2008 um 20:25:23

Antwort auf: nachträgl. Baugenehmigung für Carport? Sinnvoll? von Mayo am 04 April, 2008 um 14:35:19:

: Hallo!

: Wir haben Anfang des Jahres ein EFH gekauft. Auf dem Grundstück steht eine Fertiggarage, welche noch nicht eingemessen ist und ein Carport, welches anscheinend ohne Baugenehmigung vom Vorbesitzer errichtet wurde.

: Die Garage wird dieses Jahr noch kostenlos eingemessen, da diese wohl schon ewig (vor 1970) dort steht.

: Das Carport haben wir nun um 3m verlängert (es war vorher nur 4m lang - da passt kein Auto rein). Lt. Bauamt sind bis zu 9m auf der Grundstücksgrenze zulässig ohne eine Einwilligung des Nachbarn einholen zu müssen. Jetzt ist es also 7,40m lang und 4,50m breit.

: Allerdings ist meinem Nachbarn das Carport wohl zu lang und ich habe bedenken, dass es zum Konflikt kommt. Ich möchte ausserdem vermeiden, dass die vom Bauamt beim einmessen der Garage doofe Fragen wegen dem Carport und der frischen Verlängerung stellen.

: Kann mir jemand sagen wie das Bauamt wohl entscheidet im Fall eines nachträglich eingereichten Baugantrag (auch wenn das Ding schon 7-10 jahre da steht)?

: Wir kommen aus NRW...

: Gruss

Bei einer nachträglichen Genehmigung dürfen die Gemeinden die dreifache Genehmigungsgebühr erheben. Bei einem Carport oder einer "normalen" Garage sind das statt 50 € 150 €.
Wenn an einer Grenze (oder auch grenznah) mehr als neun Meter bebaut sind, ist der neun Meter überschreitende Teil jedoch nicht genehmigungsfähig. Würde man hierzu einen Antrag stellen, müsste dieser abgelehnt und die Beseitigung der Anlage verlangt werden. Alternativ könnten noch die dann nachzuweisenden Abstandflächen z. B. durch eine Baulast auf dem Nachbargrundstück öffentlich-rechtlich sichern. Das gleiche gilt, wenn die Grenzbebauung an allen Nachbargrenzen zusammengerechnet mehr als 16,0 m lang ist.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]